Mein Name ist Nicole Feldberger, ich bin die Geschäftsführerin der Actuarius GmbH.
Die Actuarius GmbH geht aus der OMS-Solutions GmbH hervor, ein IT-Unternehmen dass ich seit ihrer Gründung im Jahr 2006 im Bereich Finance und Personalführung begleitet habe.
Im Januar 2015 habe ich die Geschäftsführung der OMS Solutions GmbH übernommen, diese in die Actuarius GmbH umfirmiert, und bis 2018 die Transformation von einer IT-Dienstleisterin zu einem Finance und Controlling Dienstleistungsunternehmen vollzogen.
Kerngeschäft der Actuarius GmbH ist es, Ihnen durch Dienstleistungen im Finance und Controlling Bereich notwendige zeitliche Freiräume zu ermöglichen, damit Sie sich in Ihrem Betrieb stärker auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Wir zeigen Ihnen Wege und Prozesse auf, wie Sie Ihre täglichen Abläufe optimieren können. Durch eine rechtzeitige, ganzheitliche und umfassende Beratung gestalten wir gemeinsam mit Ihnen Prozesse, die allen gesetzlichen Vorgaben genügen - schaffen Termintrue und Rechtssicherheit durch Einhaltung von Fristen und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
Mit der Actuarius GmbH integriere ich mein gesamtes Wissen in eine Firma, um Ihnen tatkräftig und unterstützend zur Seite zu stehen.
Aus- und Weiterbildungen
Ausbildung zur Bürokauffrau (1999)
Wirtschaftsfachwirt IHK (2008)
Bilanzbuchhalter IHK (2011)
Controlling Lehrgang (10/2015)
Regelmäßige Teilnahme an jährlichen Seminaren und Fortbildungen im Bereich Jahresabschluss, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung, Reisekosten und Steuerrechtsänderungen gehören zum täglichen Ablauf. Dazu gehört ebenfalls, mit der Weiterentwicklung der eingesetzten Software wie z.B. Microsoft Produkte, SAP FI/AA, Sage KHK, Lexware, Simba und SBS Lohn Schritt zu halten. Ständige Aus- und Weiterbildung ist mir sehr wichtig, um immer zeitnah und praxisorientiert über die aktuellen Entwicklungen informiert zu sein. Dieses Wissen setze ich zum Vorteil meiner Mandanten ein.
Mitgliedschaften
b.b.h. – Mitglied im Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
BVBC – Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller sdfasdfasdf
Am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021, BGBl. I Seite 882, in Kraft. Der AEAO wird aus diesem Anlass - allerdings erst mit Wirkung ab 1. Januar 2023 - zu § 79 AO und zu § 122 AO ergänzt und angepasst.
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise umfassende und unbürokratische Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen steuerliche Entlastungen sowie weitere unterstützende Maßnahmen. Auch betroffene Unternehmen erhalten Hilfe bei der Bewältigung der Herausforderungen.
Prämien aus der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote können steuerpflichtig sein – je nach Nutzung des Fahrzeugs. Für Privatpersonen unterliegt der Erlös nicht der Einkommensteuer.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Den Ergebnissen der 162. Steuerschätzung zufolge entwickeln sich die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen besser als noch in der November-Schätzung erwartet.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 12. Mai 2022 erhalten Sie hier sowohl im PDF- als auch im Excel-Dateiformat zum Download.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie Bitcoin im Speziellen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben, das den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und einfach anwendbaren Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Hand gibt.
Mit dem BMF-Schreiben „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ gibt das Bundesministerium der Finanzen den Praktikern in Finanzverwaltung und Wirtschaft, aber auch den einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und praktikablen Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung nicht nur von Bitcoin an die Hand. Das BMF-Schreiben wurde in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erarbeitet. Behandelt werden neben dem An- und Verkauf virtueller Währungen und sonstiger Token insbesondere die Blockerstellung, die bei Bitcoin Mining genannt wird. Daneben beschäftigt sich das BMF-Schreiben mit Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, den ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token sowie Token als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Mit dem BMF-Schreiben wird Tz. 64 und Tz. 65 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 (BStBl I S. 1200) in der Fassung des BMF-Schreibens vom 14. August 2019 (BStBl I S. 837) geändert.
Das Bundesministerium der Finanzen hat das Amtliche Handbuch Steuerberatungsrecht erstmals in digitaler Form aufbereitet. Die aktuelle Ausgabe 2021/2022 ist ab sofort online verfügbar.
Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2021 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Hierzu: BMF-Schreiben vom 26. April 2022
Dieses BMF-Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 5. Februar 2018, (BStBl I S. 289), vom 18. Juli 2018 (BStBl I S. 815), vom 18. September 2020 (BStBl I S. 971) und vom 28. Dezember 2020 (BStBl I 2021 S. 55) mit Wirkung vom 1. Januar 2022. Der dem BMF-Schreiben vom 5. Februar 2018 (BStBl I 2018 S. 289) als Anlage 2 beigefügte Vordruck „Mitteilung nach § 138b der Abgabenordnung (AO)“ gilt unverändert fort.
Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der Demokratie in der Ukraine. Die Fragen und Antworten geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 22. April 2022 Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie
Die monatlichen Steuereinnahmen – von den aktuellen Ergebnissen bis zum Jahr 2013 – finden Sie hier als Downloads.
Die DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.
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