Ihre moderne Unternehmenswebseite sollte Ihnen gefallen, natürlich ist es wichtig, sich mit Ihrer Webseite, Ihrer "weltweit öffentlich zugänglichen Visitenkarte" zu identifizieren.
Ebenso wichtig ist aber auch, dass vor allem Ihre Besucher und gleichsam Suchmaschinen diese Seite verstehen und einen unkomplizierten Zugang zu den darin gestalteten Informationen und Inhalten erhalten.
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Wir verbinden alle drei Faktoren miteinander und gestalten moderne, endgerätunabhängige Webseiten, die Ihnen gefallen, von Ihren Besuchern gerne besucht werden und gleichsam für Suchmaschinen lesbar und damit listbar sind.
Das Ergebnis: Moderne und plattformübergreifend nutzbare Webseiten, die gut aussehen und vor allem gut ankommen.
Sie publizieren oft Informationen auf Ihrer Webseite? Dann empfehlen wir ein CMS als Redaktions-System.
Ein CMS ist ein Inhalts-Verwaltungs-System. Die Software dient dem Erstellen von Webseiten und Bearbeiten von Inhalten. Diese bestehen aus Textbausteinen und Bildern, wobei mehrere Autoren zugleich an einem Webauftritt arbeiten können.
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Ihr Wirken ist einzigartig, eigene Fotos sind es ebenso. Mit individuellen Bildern sorgen Sie für den WOW-Effekt. Der WOW-Effekt ist ein Moment, in dem wir unvorbereitet Verblüffendes erleben.
Ihre Bilder sollten am besten einmalig sein. Der Unterschied der eigenen Fotos im Vergleich zu Stockfotos ist unschlagbar.
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Wir bedienen uns fertig entwickelten Programmcode-Erzeugnissen - sogenannte Templates - die hunderttausendfach durch Ihre Hersteller und User geprüft sind.
Diese passen wir auf Basis Ihres Corporate Designs in Ihr "Look & Feel" um, betrachten dies vom ersten Augenblick an als einen ganzheitlichen Beratungsauftrag: Usability oder Suchmaschinenoptimierung werden in unserem Beratungskonzept durchgehend berücksichtigt.
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Würden Sie gerne wissen WER sich für Ihre Produkte oder Dienstleistungen interessiert? WANN der richtige Zeitpunkt für eine Kontaktaufnahme ist? WELCHE Maßnahmen effektiv sind und Ihnen den größten Nutzen bringen?
DIE ANTWORT LIEFERT IHNEN LEADLAB - LEADLAB IDENTIFIZIERT NAMENTLICH UNTERNEHMEN, DIE IHRE WEBSITE BESUCHEN. Neben dem Firmennamen und angereicherten Firmenprofil-Daten zeigt Ihnen LeadLab den detaillierten Besuchsverlauf des Besuchers. Das Verhalten liefert Ihnen wichtige Informationen über das Potenzial des Interessenten und welchen konkreten Bedarf er hat.
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Am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021, BGBl. I Seite 882, in Kraft. Der AEAO wird aus diesem Anlass - allerdings erst mit Wirkung ab 1. Januar 2023 - zu § 79 AO und zu § 122 AO ergänzt und angepasst.
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise umfassende und unbürokratische Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen steuerliche Entlastungen sowie weitere unterstützende Maßnahmen. Auch betroffene Unternehmen erhalten Hilfe bei der Bewältigung der Herausforderungen.
Prämien aus der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote können steuerpflichtig sein – je nach Nutzung des Fahrzeugs. Für Privatpersonen unterliegt der Erlös nicht der Einkommensteuer.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Den Ergebnissen der 162. Steuerschätzung zufolge entwickeln sich die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen besser als noch in der November-Schätzung erwartet.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 12. Mai 2022 erhalten Sie hier sowohl im PDF- als auch im Excel-Dateiformat zum Download.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie Bitcoin im Speziellen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben, das den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und einfach anwendbaren Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Hand gibt.
Mit dem BMF-Schreiben „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ gibt das Bundesministerium der Finanzen den Praktikern in Finanzverwaltung und Wirtschaft, aber auch den einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und praktikablen Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung nicht nur von Bitcoin an die Hand. Das BMF-Schreiben wurde in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erarbeitet. Behandelt werden neben dem An- und Verkauf virtueller Währungen und sonstiger Token insbesondere die Blockerstellung, die bei Bitcoin Mining genannt wird. Daneben beschäftigt sich das BMF-Schreiben mit Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, den ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token sowie Token als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Mit dem BMF-Schreiben wird Tz. 64 und Tz. 65 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 (BStBl I S. 1200) in der Fassung des BMF-Schreibens vom 14. August 2019 (BStBl I S. 837) geändert.
Das Bundesministerium der Finanzen hat das Amtliche Handbuch Steuerberatungsrecht erstmals in digitaler Form aufbereitet. Die aktuelle Ausgabe 2021/2022 ist ab sofort online verfügbar.
Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2021 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Hierzu: BMF-Schreiben vom 26. April 2022
Dieses BMF-Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 5. Februar 2018, (BStBl I S. 289), vom 18. Juli 2018 (BStBl I S. 815), vom 18. September 2020 (BStBl I S. 971) und vom 28. Dezember 2020 (BStBl I 2021 S. 55) mit Wirkung vom 1. Januar 2022. Der dem BMF-Schreiben vom 5. Februar 2018 (BStBl I 2018 S. 289) als Anlage 2 beigefügte Vordruck „Mitteilung nach § 138b der Abgabenordnung (AO)“ gilt unverändert fort.
Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der Demokratie in der Ukraine. Die Fragen und Antworten geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten.
Hierzu: BMF-Schreiben vom 22. April 2022 Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie
Die monatlichen Steuereinnahmen – von den aktuellen Ergebnissen bis zum Jahr 2013 – finden Sie hier als Downloads.
Die DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.
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