Die Personalisierung der laufenden Kommunikation sorgt bei Ihren Kunden für Wohlwollen gegenüber Ihrem Unternehmen und ist ein schneller und effizienter Kundenservice gleichermaßen. StreamServe potenziert beide Faktoren. Zufriedene Kunden sind loyale Kunden. Und das steigert Ihren Umsatz.
Echte Verkaufsprofis stellen sich im Verkaufsgespräch optimal auf Neukunden ein. StreamServe bietet Ihrem Unternehmen ebenso ausgereifte Funktionen für eine optimale Kundenansprache. Über die prägnante, profilgetreue Kommunikation sichern Sie sich eine höhere Erfolgsrate bei der Gewinnung von Neukunden aus Ihrem Interessentenstamm.
StreamServe bietet Ihrem Marketing erweiterte Funktionen für die automatische Einbindung von Cross- und Up-Sell-Angeboten, abgestimmt auf die spezifische Interaktion und das jeweilige Kundenprofil. Mit den richtigen Angeboten zur passenden Zeit steigern Sie Ihren Umsatz.
Implementierung und Nutzung der StreamServe Lösungen beanspruchen Ihre verfügbaren IT-Ressourcen nur in sehr geringem Umfang. Die Erstellung der Hauptdokumente ist unkompliziert, Änderungen können von den kaufmännischen Mitarbeitern direkt vorgenommen werden.
Die Personalisierung der laufenden Kommunikation sorgt bei Ihren Kunden für Wohlwollen gegenüber Ihrem Unternehmen und ist ein schneller und effizienter Kundenservice gleichermaßen. StreamServe potenziert beide Faktoren. Zufriedene Kunden sind loyale Kunden. Und das steigert Ihren Umsatz.
Die Personalisierung der laufenden Kommunikation sorgt bei Ihren Kunden für Wohlwollen gegenüber Ihrem Unternehmen und ist ein schneller und effizienter Kundenservice gleichermaßen. StreamServe potenziert beide Faktoren. Zufriedene Kunden sind loyale Kunden. Und das steigert Ihren Umsatz.
Für Banken und Versicherungen sind Dokumente essentiell. Sie müssen auf den ersten Blick überschaubar sein und doch den Vorgaben des Gesetzgebers gehorchen. Gerade in der Finanzwelt ist die Qualität der Kundenbeziehung ein wichtiger Erfolgsfaktor.
StreamServe EDP-Lösungen unterstützen Unternehmen dabei, eine in hohem Maße personalisierte und verständliche Kunden-Interaktion zu etablieren und damit die Kundenbeziehungen nachhaltig zu intensivieren.
Am Back-End sorgt die StreamServe Funktionalität für eine umfassende Kostensenkung und verbessert den ROI aus den massiven Investitionen in die operativen IT-Systeme.
Zeitnahe Reaktionen auf die Bewegungen des Marktes binden und festigen Ihre Kundenbeziehung.
Niedrigere Produktionskosten
Aus einer Dokument-Stammvorlage werden alle möglichen kundenindividuellen Formate generiert – Papierversion, Web-gestützte oder elektronische Formate, etc. Die vereinfachte Produktion und Verwaltung sorgt für eine umfassende Kostensenkung und eine höhere Effizienz.
Herr Feldberger ist seit 2004 mit der Entwicklung von StreamServe Projekten betraut.
Zusätzlich zu der Planung und Entwicklung von skalierbaren StreamServe Projekten spezialisiert er sich auf die Bereiche Projektmanagement und Performance-Optimierung von komplexen StreamServe Projekten.
Herr Feldberger besitzt umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Standardisierung- und Harmonisierung von OMS/DMS-Projekten.
Herr Wuschof kann auf 14 Jahren StreamServe und 25 Jahre IT-Projekterfahrung zurück blicken.
Aktuell betreut er mehrere große StreamServe Projekte.
Sein Aufgabenfeld in den Projekten ist die Planung und Koordination von Infrastruktur-Themen und neuen Projektanforderungen.
Besonders zu erwähnen sind seine Erfahrung in Composition Center, AdHoc Anwendungen und SAP Integration.
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4. August 2019 (Bundesgesetzblatt I S. 1122) wurden die im Rahmen der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive vorgesehenen steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umgesetzt. Dies erfolgte durch die Einführung einer Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in § 7b EStG. Mit dem Anwendungsschreiben vom 7. Juli 2020 nimmt das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu den Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG ausführlich Stellung. Als Anlage wird zudem eine Checkliste zur Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen zur Verfügung gestellt. Zur Ermittlung des relevanten wirtschaftlichen Vorteils (Beihilfewert) aus der Sonderabschreibung nach § 7b EStG steht ein Berechnungsschema online zum Abruf bereit. Die Berechnung erfolgt entsprechend den Ausführungen unter Tz. 4.1. des Anwendungsschreibens vom 7. Juli 2020.
Das Bundesministerium der Finanzen hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns (Lohnsteuer-Richtlinien - LStR) 2023 erstellt.
Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30. September 2022
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2021 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, stellen heute die Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz mit Regelungen im Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Steuerrecht vor. Deutschland steht vor der gewaltigen Aufgabe, den digitalen Wandel und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu gestalten. Dies kann nur gelingen, wenn neben den umfangreichen öffentlichen Mitteln, die der Staat bereitstellt, auch ausreichend privates Kapital mobilisiert werden kann. Unser Ziel ist es daher, den Kapitalmarkt noch leistungsfähiger aufzustellen und den deutschen Finanzstandort attraktiver zu gestalten. Durch verschiedene steuerrechtliche, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen soll die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen verbessert werden und der Kapitalmarktzugang für Unternehmen, insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMUs erleichtert werden.
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5a Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183). Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.
Das Bundesministerium der Finanzen gibt bekannt: ...
Am 13. und 14. September 2022 veranstaltet das Bundesministerium der Finanzen zusammen mit der Bundesfinanzakademie das Dritte Steuerforum der Finanzverwaltung in den Bolle Festsälen, Alt Moabit 98, 10559 Berlin. Das Steuerforum bietet eine ideale Plattform zum Austausch zwischen Finanzverwaltung, Rechtsprechung, Wissenschaft, Wirtschaft und Beraterschaft. Auch in diesem Jahr wird es wieder aktuelle steuerfachliche Vorträge und Diskussionen u. a. zum nationalen und internationalen Unternehmensteuerrecht geben.
Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für 2020 in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten erneut verlängert. Zugleich wurden die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 bis 2024 verlängert. Das BMF-Schreiben beantwortet Anwendungsfragen zu diesen Rechtsänderungen.
Änderung des Abschnitts 12.9 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)
Die monatlichen Steuereinnahmen – von den aktuellen Ergebnissen bis zum Jahr 2013 – finden Sie hier als Downloads.
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise umfassende und unbürokratische Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen steuerliche Entlastungen sowie weitere unterstützende Maßnahmen. Auch betroffene Unternehmen erhalten Hilfe bei der Bewältigung der Herausforderungen.
Durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG) wurde § 9 Nummer 1 Satz 3 und 4 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) neugefasst. Um Anreize zu setzen für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne ...
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) abgestimmt. Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.
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