Herzlich willkommen auf den Seiten der Actuarius GmbH.
Die Actuarius GmbH hilft Ihnen dabei notwendige zeitliche Freiräume zu gewinnen, damit Sie sich in Ihrem Betrieb stärker auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können. Wir zeigen Ihnen Wege und Prozesse auf, wie Sie Ihre täglichen Abläufe optimieren können.
Unsere Dienstleistungen sind in drei Business Units unterteilt:
Accounting
IT-Consulting
Web-Consulting
Die Actuarius GmbH berät Sie gerne bei der Einführung neuer Prozesse und erarbeitet die Auswirkungen auf Ihr Unternehmensreporting.
Nicole Feldberger AccountingDie Actuarius GmbH setzt ihr breitgefächertes Fachwissen ein und zeichnet sich durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren langjährigen Kunden aus.
Houman Feldberger IT ConsultingDie Actuarius GmbH informiert Sie über die Schlüsselfaktoren für einen erfolgreichen Internetauftritt - unterstützt Sie bei der Auswahl, Inbetriebnahme und Schulung von Content-Management-Systemen.
Team Feldberger Web ConsultingIm letzten Monat des Jahres 2019 blicken wir zurück und fassen die Steueränderungen für dieses Jahr zusammen.
Im Kampf gegen Steuerhinterziehung sollen Kassen technisch aufgerüstet werden. Bei jeder Transaktion soll dann auch ein Beleg ausgegeben werden. Die Kritikpunkte am sog. Kassengesetz und der damit einhergehenden Bon-Pflicht zum Jahreswechsel sind zahlreich.
Steht aufgrund einer Beweiserhebung fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden. Der sich aus der USt-IdNr ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers kann nicht durch die bloße Annahme einer Briefkastenanschrift widerlegt werden.
Ist ein Erbe aus Gründen, die ausschließlich in seiner Person ihre Ursache haben, verpflichtet, das Erbe an einen Dritten weiterzuleiten, stellt diese Verpflichtung keine vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 ErbStG dar.
Das BMF hat die Vervielfältiger für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2020 bekannt gegeben.
Das BMF bezieht Stellung zu Zweifelsfragen bei der Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen bzw. von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen sowie auch bei einer unentgeltlichen Aufnahme in ein Einzelunternehmen. Letztlich wird die bisherige Gesamtplanbetrachtung aufgegeben.
Das BMF hat die gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2018 beginnende Wirtschaftsjahre veröffentlicht.
Bei einem Antrag auf eine besondere Veranlagung hat keine gemeinsame Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden zu erfolgen.
Die Veräußerung von "gebrauchten" Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die von einem als gemeinnützig anerkannten privaten Verein im Rahmen seines defizitären Zweckbetriebs erbrachten Fort- und Weiterbildungsleistungen sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Ein Vorsteuerabzug ist insoweit ausgeschlossen.
Als externes Beratungshaus helfen wir Ihnen mit dem Alltäglichen - damit Sie sich auf die Innovation fokussieren können.
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