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Steuerpflichtige haben erstmals die Möglichkeit, ihre Jahressteuererklärungen für das Jahr 2018 bis zum 31.07.2019 abzugeben. Die Abgabe kann damit bis zu zwei Monaten später erfolgen als bisher. Die Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige endet am 29.02.2020.
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Bei einer betrieblichen Altersversorgung kann eine Anwartschaftsdynamisierung von 5 % pro künftigem Dienstjahr zu einer Überversorgung führen. Der Aufwand für die Altersversorgungszusage ist dann im Umfang der Überversorgung nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar.
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Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis über eine geringfügige Beschäftigung ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird, obwohl dieser aufgrund der Art seiner Tätigkeit als Bürokraft kein Fahrzeug benötigt.
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Die für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen erforderliche Feststellung der Ausgangslohnsumme sowie der Anzahl der Beschäftigten sind zwei gesonderte Verwaltungsakte, die jeweils eigenständig anzufechten sind.
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Der Europäische Gerichtshof hält die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel für europarechtskonform. Die Grunderwerbsteuerfreiheit aufgrund der Konzernklausel ist damit keine europarechtswidrige Subvention.
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Eine Enteignung eines Grundstücks gegen Entschädigung führt nicht zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn, auch wenn die Entschädigung höher ist als die Anschaffungskosten. Denn bei einer Enteignung fehlt es an einer wirtschaftlichen Betätigung des Steuerpflichtigen.
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