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Actuarius GmbH: Ihre Zahlen in guten Händen.Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung!

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Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Raumkosteneinsparung und keine zusätzliche technische Ausstattung notwendig.
  • Reduzierung von Personalkosten (keine Sozialabgaben)
  • Keine Bezahlung von Abwesenheiten (Krankheit, Urlaub)
  • Sie bezahlen nur die Leistung, die wir erbracht haben.
  • Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
  • Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater möglich.
  • Kompetente Ansprechpartner
  • Termingerechte Ausführung
  • Hol- und Bringservice Ihrer Belege.
  • Täglich für Sie erreichbar.
  • Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen
  • Monatliche Besprechung (bzw. Quartal- oder Halbjahresbesprechungen)
  • Sie sind immer auf dem aktuellen Stand.
  • Absolute Datensicherheit und Diskretion – Bei uns sind Ihre Zahlen in guten Händen!

Wenn Sie unsere Vorteile überzeugen, oder mehr darüber wissen wollen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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Abgabefrist für die Steuererklärung 2018

Steuerpflichtige haben erstmals die Möglichkeit, ihre Jahressteuererklärungen für das Jahr 2018 bis zum 31.07.2019 abzugeben. Die Abgabe kann damit bis zu zwei Monaten später erfolgen als bisher. Die Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige endet am 29.02.2020.

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Überversorgung bei betrieblicher Altersversorgung

Bei einer betrieblichen Altersversorgung kann eine Anwartschaftsdynamisierung von 5 % pro künftigem Dienstjahr zu einer Überversorgung führen. Der Aufwand für die Altersversorgungszusage ist dann im Umfang der Überversorgung nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar.

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis mit geringfügiger Beschäftigung

Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis über eine geringfügige Beschäftigung ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird, obwohl dieser aufgrund der Art seiner Tätigkeit als Bürokraft kein Fahrzeug benötigt.

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Erbschaftsteuer: Feststellung der Ausgangslohnsumme und Arbeitnehmerzahl

Die für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen erforderliche Feststellung der Ausgangslohnsumme sowie der Anzahl der Beschäftigten sind zwei gesonderte Verwaltungsakte, die jeweils eigenständig anzufechten sind.

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Grunderwerbsteuer: Steuerbefreiung für Konzerne ist mit Europarecht vereinbar

Der Europäische Gerichtshof hält die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel für europarechtskonform. Die Grunderwerbsteuerfreiheit aufgrund der Konzernklausel ist damit keine europarechtswidrige Subvention.

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Enteignung gegen Entschädigung führt nicht zum Spekulationsgewinn

Eine Enteignung eines Grundstücks gegen Entschädigung führt nicht zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn, auch wenn die Entschädigung höher ist als die Anschaffungskosten. Denn bei einer Enteignung fehlt es an einer wirtschaftlichen Betätigung des Steuerpflichtigen.

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  • * Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der

    laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung.

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Actuarius GmbH - Buchhaltungsbüro Neumarkt i.d.Opf. - Nicole Feldberger

 

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